Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein wichtiges Controlling-Instrument. Sie wird im Regelfall monatlich oder quartalsweise erstellt.
Sie gibt einen laufenden Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Gebäude und damit über die Kostendeckung durch die Miet- bzw. Hausgeldzahlungen.
Die BWA berücksichtigt hierbei, wann die Erträge und Aufwände wirtschaftlich entstanden sind. Maßgeblich ist deshalb das Buchen-für-Datum und nicht das Zahlungsdatum.
Die BWA listet alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Umlagekonten sowie den Einnahmearten der Mietverwaltung und der WEG-Verwaltung auf und weist das jeweilige Ergebnis aus. Das Gesamtergebnis ist der Überschuss oder Fehlbetrag des laufenden Jahres.
Anhand der BWA lässt sich also schnell erkennen, ob die laufenden Kosten des Gebäudes durch die laufenden Nebenkosten-, Heizkosten-, Hausgeld- und Rücklagenzahlungen gedeckt werden können oder nicht.
BWA erstellen
Wählen Sie im Register Auswertungen in der Befehlsgruppe Allgemein den Befehl Betriebswirtschaftliche Auswertung.
Es öffnet sich das Fenster Auswertungen, in dem Sie ein, mehrere oder alle Gebäude auswählen können.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Starte Auswertungen. Das Dialogfenster Abrechnungsoptionen wird geöffnet.
Legen Sie den Auswertezeitraum und im Bereich Auswahl den Ausgabeumfang der BWA fest. Sie können die Ausgabe für Umlagekonten, für Ihre Mietverwaltung sowie für die WEG-Verwaltung konfigurieren.
Mit Start öffnet sich wie bei allen Druckfunktionen ein Fenster, in dem Sie Drucker und Ausgabeeinstellungen definieren bzw. ändern können.
Über die Schaltfläche Starten wird die BWA erzeugt und ausgedruckt bzw. in der Vorschau angezeigt.
Ergebnis
In der BWA werden zunächst alle auf den Umlagekonten gebuchten Einnahmen und Ausgaben aufgeführt und aufsummiert.
Darunter werden dann die Einnahmen und Ausgaben aus der Mietverwaltung und ggf. der WEG-Verwaltung je Einnahmeart ausgewiesen und jeweils aufsummiert.
Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt dann das Gesamtergebnis als Überschuss bzw. Fehlbetrag.
Beachten Sie, dass bei der betriebswirtschaftlichen Auswertung laut Gesetz das Buchungsdatum berücksichtigt wird. Das bedeutet: Eine Buchung für Dezember 2025, die erst im Januar des Folgejahres 2026 bezahlt wird, erscheint in der BWA für das Jahr 2025.



