Automatisch erzeugte Termine sollen Sie als Verwalter in Ihrem Tagesgeschäft darauf hinweisen,
Mahnungen zu erstellen.
Lastschriften von Eigentümern/Mietern an die Bank einzureichen.
Überweisungen an Eigentümer/Mieter und Lieferanten.
Zähler mit abgelaufenen Eichfristen zu wechseln.
Termine aus der Vorgangsverwaltung zu erledigen.
Termine zu Mahnungen
Dem Termin kann entnommen werden, welche Forderungen fällig sind und gemahnt werden können, da kein Zahlungseingang gebucht worden ist.
Das Termindatum wird aus dem Mahndatum des Offenen Postens abgeleitet. Es ist der Tag, ab dem eine Mahnung erstellt werden kann.
Wurde ein Offener Posten, der aufgrund des Mahndatums zur Terminanzeige geführt hat, im Mahnlauf berücksichtigt, wird der Termin nicht mehr in der Terminanzeige angezeigt.
Termine zu Lastschriften
Dem Termin kann entnommen werden, wann eine Lastschrift fällig und bankseitig vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen wird. Das Beginn-Datum des Termins wird aus dem Fälligkeitsdatum der Lastschriftposition abgeleitet.
Wird eine Lastschriftposition im Modul Zahlungsverkehr über das Register E-Banking an die Bank übermittelt, wird der Termin nicht mehr in der Terminliste angezeigt.
Termine zu Überweisungen
Dem Termin kann entnommen werden, wann eine Überweisung fällig ist und bankseitig auf dem Konto des Zahlungsempfängers wertgestellt wird. Berücksichtigt werden Überweisungen an Eigentümer/Mieter sowie Überweisungen an Lieferanten. Bei Überweisungen an Lieferanten wird keine Wohnungsinformation angezeigt.
Das Beginn-Datum des Termins wird aus dem Fälligkeitsdatum der Überweisungsposition abgeleitet.
Wird eine Überweisungsposition im Modul Zahlungsverkehr über das Register E-Banking an die Bank übermittelt, wird der Termin nicht mehr in der Terminliste angezeigt.
Termine zu Eichfristen
Dem Termin kann entnommen werden, wann die Eichfristen von Zählern abgelaufen sind und Zähler gewechselt werden müssen. Die Informationen für den Termin werden aus der Zählerverwaltung pro Wohnung und Gebäude übernommen. Bei gebäudebezogenen Zählern (globaler Wärmezähler) ist die Wohnungsinformation nicht relevant.
Das Termindatum wird aus dem Eichfristdatum abgeleitet. Das Datum gibt an, bis wann ein Zähler spätestens betrieben werden darf, ehe er gewechselt werden muss.
Wurde der Zählerwechsel in der Zählerverwaltung vollzogen, wird der Termin nicht mehr in der Terminliste angezeigt.