Wie auch schon das BDSG in der bisherigen Fassung sieht auch die neue EU Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsrecht für betroffene Personen vor. Das Bestehen eines Auskunftsrechts für Betroffene ist aus datenschutzrechtlicher Sicht daher keine Neuigkeit.
In Bezug auf die Anforderungen und den Inhalt der Auskunft gehen die Bestimmungen der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung jedoch über die Bestimmungen des BDSG hinaus.
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, haben die betroffenen Personen ein Recht auf Auskunft über diese Daten und darüber hinausgehende Informationen zu deren Verarbeitung.
Aareon Hausverwaltung unterstützt Sie bei diesem Prozess mit einem Formular, das alle personenbezogenen Daten der anfragenden Person aufführt, die im Programm zur Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen verarbeitet werden. Zudem enthält das Formular Hinweise auf Dokumente, Belege und Geschäftsbriefe, die gemäß der Abgabenverordnung einer Vorhaltefrist unterliegen.
Sie können das Formular ausdrucken und an die anfragende Person verschicken. Natürlich ist auch der elektronische Versand des Dokuments - z.B. als Anhang einer E-Mail - möglich.
Musterformular bearbeiten (Plus-Version)
In der Plus-Version der Aareon Hausverwaltung können Sie das Musterformular für die Auskunftspflicht bei Bedarf mit dem Report-Designer anpassen. Es lässt sich auch ein eigenes Formular verwenden und auswählen.
Die gewählte Vorlage wird beim nächsten Aufruf des Dialogfensters voreingestellt.
Bearbeiten Sie die Formular zum Datenschutz über Datei Reportverwaltung.