Kurz vorgestellt: Abrechnungen

Kurz vorgestellt: Abrechnungen

Unter den Abrechnungen finden Sie die Mieter-, Gesamt- und Einzelabrechnungen, die Sie zum Jahreswechsel Ihren Mietern (Mieterabrechnungen) und Eigentümern (Gesamt- und Einzelabrechnungen) zuschicken müssen. Aus diesen Abrechnungen geht hervor, welche Kosten im Jahr angefallen sind, wie diese Kosten auf die Mieter/Eigentümer verteilt werden und wie viel die Mieter/Eigentümer nachzahlen müssen bzw. erstattet bekommen.

 

Mieterabrechnungen

Mit den Mieterabrechnungen können Sie für jeden Mieter eine Abrechnung erstellen, welche die auf diesen Mieter entfallenden Kosten des Abrechnungszeitraums übersichtlich und nachvollziehbar auflistet und summiert. Optional können ein Deckblatt, eine Personentageliste für die Mieter sowie eine Kontrollübersicht für den Verwalter mit ausgedruckt werden. Die einzelnen Komponenten werden in den Abrechnungsoptionen der Mieterabrechnung für den Ausdruck festgelegt.

Am Ende der Abrechnung wird der Gesamtbetrag, den der Mieter tragen muss, mit den Vorauszahlungen für Heiz- und Nebenkosten verrechnet, und es wird ausgewiesen, wie viel der Mieter nachzahlen muss oder erstattet bekommt.

 

Eigentümerabrechnungen

Für Eigentümer stehen Ihnen zwei verschiedene Abrechnungen zur Verfügung:

  • Gesamtabrechnung

  • Einzelabrechnung

 

Die Gesamtabrechnung wird für jeden Eigentümer erstellt und enthält praktisch alle Kostendaten des Gebäudes. Hier werden sowohl die Gesamtkosten des Gebäudes aufgelistet als auch die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Mieter dargestellt.

Zusätzlich werden aber auch die auf den entsprechenden Eigentümer entfallenden nicht umlagefähigen Kosten sowie die Kosten für Wohnungsleerstände ausgewiesen und am Ende der Abrechnung aufsummiert.

Diese Gesamtsumme wird der Hausgeld-Vorauszahlung gegenübergestellt, wodurch sich auch hier der Abrechnungssaldo und somit der Nach- bzw. Rückzahlungsbetrag für den Eigentümer ergibt.

Die Einzelabrechnung enthält grundsätzlich die gleichen Daten, allerdings jeweils nur für eine einzelne Wohnung.