Die Buchungsverwaltung unterstützt Sie natürlich auch bei der Verwaltung Ihrer Ausgaben, also der Verwaltung der Kosten, die während eines Abrechnungszeitraums entstanden sind. Beginnen wir mit den Kosten, die direkt vom Konto abgebucht werden oder die Sie mit Hilfe einer Online-Banking-Software bezahlt haben. Anhand der Kontoauszüge können die Kosten schnell für eine korrekte Betriebskostenabrechnung den jeweiligen Umlagekonten zugeordnet werden.
Und so buchen Sie Ihre Ausgaben auf den Umlagekonten
Über das Register Umlagekonto buchen Sie alle Kosten, die während eines Abrechnungszeitraums entstanden sind. Die Kosten werden auf den Umlagekonten des ausgewählten Gebäudes gebucht und bei der Eigentümer- bzw. Mieterabrechnung über die Umlageschlüssel auf die Mieter bzw. Eigentümer verteilt. Über das Register lassen sich auch Einnahmen zum Beispiel resultierend aus Gutschriften buchen.
Wechseln Sie im Buchungsfenster in das Register Umlagekonto.
Legen Sie zunächst das Gebäude fest, zu dem Sie eine Ausgabe verbuchen wollen. Durch die Auswahl wird auch das Bankkonto des Gebäudes angezeigt, das in der Gebäudeverwaltung definiert wurde. Das Bankkonto ist dasjenige Konto, von dem der Betrag für die Ausgaben bezahlt wird.
Wählen Sie das Umlagekonto aus, auf dem die Kosten verbucht werden müssen.
Geben Sie im Feld Buchen für das Datum ein, an dem das Umlagekonto belastet werden soll. Das Feld Datum erhält das Datum, an dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (also das Datum des Kontoauszugs).
Belegnummer und Buchungstext können Sie frei vergeben. Orientieren Sie sich an den Angaben auf dem Kontoauszug.
Tragen Sie jetzt noch den Bruttobetrag ein und führen Sie die Buchung durch Klick auf die Schaltfläche Buchen aus. Die erzeugte Buchung wird im Buchungsjournal angezeigt, die Eingabefelder werden zur Erfassung der nächsten Buchung wieder geleert.
Über das Menüband können Sie Buchungsvorlagen für wiederkehrende Ausgabebuchungen erstellen und mit Buchungsvorlage buchen ausführen.
Eigentümer von eigengenutzten Wohnungen, aber auch Mieter können Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Beschäftigungsverhältnisse in ihren Steuererklärungen geltend machen. Über die Schaltfläche Zusätze werden diese Leistungen konkret und rechtssicher in einer Anlage zur Hausgeld- oder Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
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