Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) dazu verpflichtet, bei Überweisungen eine die Kontoinhaberprüfung (engl. Verification of Payee oder kurz: VoP) durchzuführen. Dabei wird bankseitig der Name des Kontoinhabers vor Ausführung der Überweisung mit der IBAN abgeglichen. Die Überweisung wird nur ausgeführt, wenn beide Angaben übereinstimmen.
Die Empfängerüberprüfung soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.
Der Ablauf einer VoP-Namensprüfung sieht in der Regel folgendermaßen aus: Nach Einreichung einer SEPA-Überweisung startet die Auftraggeberbank eine Anfrage bei der Empfängerbank, ob der Name des Zahlungsempfängers zu der angegebenen IBAN gehört.
Die Empfängerbank gleicht den Namen mit dem bei ihr registrierten Kontoinhabernamen ab und meldet in wenigen Sekunden das Ergebnis an die Auftraggeberbank zurück. Diese gibt das Prüfergebnis an den Auftraggeber des Zahlungsauftrags weiter, bevor die Zahlung freigegeben wird.
Meldet die Bank ein Match zurück, stimmen Name und IBAN überein. Bei einem Close Match gibt es kleinere Abweichungen im Namen (Schmidt statt Schmitt). Besteht keine ausreichende Übereinstimmung, wird ein No Match rückgemeldet. Konnte die Prüfung aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden, liefert die Schnittstelle ein No Check (nicht prüfbar).
Wie werden die Prüfergebnisse interpretiert?
Enthält ein Zahlungsauftrag ausschließlich Empfänger, deren Prüfung ein Match liefern, wird dieser automatisch freigegeben und von der Auftraggeberbank ausgeführt.
Enthält ein Zahlungsauftrag mindestens einen Empfänger, dessen Prüfung ein Close Match, ein No Match oder ein No Check liefert, wird der gesamte Auftrag gestoppt. Der Auftraggeber kann dann in Eigenverantwortung entscheiden, ob er die Zahlungen dennoch freigeben und ausführen lassen möchte oder nicht.
Wie ist VoP in Aareon Hausverwaltung integriert?
Bei Zahlungsaufträgen, die im FinTS-Verfahren (ehemals HBCI-Verfahren) übermittelt werden, ist die Namensprüfung in die DDBAC-Schnittstelle implementiert. Die Schnittstelle liefert bei Abweichungen das Prüfergebnis in Form eines Hinweises und zeigt dieses in Aareon Hausverwaltung an.
Voraussetzung ist DDBAC ab Version 5.10.68.0 und Aareon Hausverwaltung ab SP4.
Der Zahlauftrag kann dann trotz Namensabweichungen freigeben oder für die Zahlung gesperrt und im Anschluss korrigiert werden.
Bei der Übermittlung von Zahlungsaufträgen per XML-Datei erfolgt die Namensprüfung durch das verwendete das Drittprogramm.
Was sollten Sie auf jeden Fall überprüfen?
Um zukünftig einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, wird empfohlen, schon im Vorfeld von Überweisungen die in den Kontaktdaten von Aareon Hausverwaltung hinterlegten Namen der Kontoinhaber zu überprüfen, damit es bei Einführung der VoP-Prüfung nicht zu übermäßigen Fehlern im Zahlungsverkehr kommt.
Öffnen Sie die Kontakte Ihrer privaten Überweisungsempfänger.
Wechseln Sie in der Register Bankverbindung.
Öffnen Sie die Bankverbindung per Doppelklick.
Stellen Sie sicher, dass im Feld Inhaber der korrekte Name des Kontoinhabers angegeben wurde. Der hier hinterlegte Name muss exakt mit dem bankseitigen Namen des Kontoinhabers übereinstimmen.
Bei Abweichungen müssen Sie den Namen des Kontoinhabers korrigieren.


