Mahngebühr, Überschrift und Vorlagetext

Mahngebühr, Überschrift und Vorlagetext

Beachten Sie beim Festlegen der weiteren Einstellungen die folgenden Hinweise bzw. Empfehlungen:

  • Die Frist für eine Zahlung beträgt ab Fälligkeitsdatum der Sollstellung in der Regel 10 bis 14 Tage.

  • Mahnungen der ersten Stufe haben im Regelfall den Charakter einer Zahlungserinnerung. Der Titel der Mahnstufe sollte entsprechend benannt werden. Die Mahnüberschrift wird im Mahnschreiben in der Betreffzeile angedruckt.

  • Da jeder Mieter bzw. Eigentümer einmal seine Zahlungsverpflichtungen vergessen kann, sollte die Zahlungserinnerung freundlich abgefasst werden.

  • Eine Mahngebühr wird im Regelfall für die Zahlungserinnerung nicht erhoben.

  • Erfolgt auch auf die Zahlungserinnerung keine Zahlung, ist an den säumigen Mieter oder Eigentümer ein zweites Mahnschreiben zu versenden. Das Schreiben sollte explizit als Mahnung gekennzeichnet und bestimmter im Ton sein.

  • Ist auch nach Ablauf der ersten Mahnfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, senden Sie Ihrem säumigen Kunden eine zweite Mahnung, die nach demselben Schema aufgebaut sein sollte wie bereits die 1. Mahnung und die Androhung eines Mahnbescheides enthalten kann.