Mahnlauf beenden

Mahnlauf beenden
  1. Schließen Sie nach dem Ausdruck der Mahnschreiben das Vorschaufenster und auch das Fenster mit den Ausgabe-Einstellungen. Es wird wie gehabt ein Dialogfenster eingeblendet, über das Sie die Mahnstufe hochsetzen können.


  1. Antworten Sie mit Ja, wird die Mahnstufe der offenen Posten automatisch angepasst.

 

Ergebnis

Schließen Sie das Dialogfenster Bestätigen mit OK, kehren Sie in die Offene Posten-Verwaltung zurück. Soweit vorgesehen, wurde in der OP-Liste bei allen im Mahnlauf erfassten Posten die Mahnstufe hochgesetzt und das Datum der nächsten Mahnstufe eingetragen. Das Verfahren bezieht auch den Posten mit den Mahngebühren mit ein.


 

Mahngebühren stornieren

Mahngebühren können wie andere Offene Posten auch storniert werden. Sollten Sie also versehentlich Mahngebühren erhoben haben, lassen sich diese durch eine Stornobuchung wieder aus der Buchhaltung herausnehmen.

Mit gedrückter Strg-Taste können Sie auch mehrere Buchungen markieren und gemeinsam stornieren (Massen-Storno).

 

Zahlung von Mahngebühren buchen

Die Ausbuchung eines Postens der Buchungsart Mahngebühr erfolgt analog zu den anderen Offenen Posten. Es können auch Teilzahlungen verbucht werden, bspw. wenn eine säumige Person eine Mahngebühr aus einem zurückliegenden Mahnlauf bezahlt hat, die aktuell erhobene Gebühr aber noch offen ist.

Die Ausbuchung der Zahlung ist auch über das Register OP/Mahnen im Arbeitsbereich Buchen möglich.

 

Die Mahnstufen können über Mahnstufe ändern in den Offenen Posten zurückgesetzt werden. Ebenso ist das Mahndatum darüber änderbar. So können Sie gegebenenfalls den Automatismus des Mahnwesens per Hand korrigieren bzw. so beeinflussen, dass z. B. eine Person, die versehentlich gemahnt wurde, aber eigentlich gar nicht gemahnt werden sollte, wieder aus dem Mahnwesen herausfällt.

Die Funktion Mahnstufe ändern steht allerdings nur dann zur Verfügung, wenn Sie im Offene Posten-Dialog nicht die Anzeige-Option Summe pro Konto eingeschaltet haben.