Wenn Sie der Eigentümerversammlung 'glatte' Beträge zum Beschluss vorlegen wollen, können die in den Einzelwirtschaftsplänen ermittelten Vorauszahlungen gerundet werden.
Gerundet wird grundsätzlich der Betrag, der vom Eigentümer tatsächlich zu zahlen ist. Die im Zahlbetrag enthaltenen Kostenanteile für das Hausgeld und die Instandhaltungsrücklage sind weiterhin berechnete Werte, die für die Forderungsbuchungen verwendet werden. In Summe ergeben die berechneten Anteile den gerundeten Zahlbetrag.

Die gerundeten Monatsbeträge werden nur im Einzelwirtschaftsplan ausgewiesen. Der Wirtschaftsplan enthält immer die angesetzten Planwerte.
Rundung festlegen
Legen Sie beim Erstellen der Einzelwirtschaftspläne in den Abrechnungsoptionen fest, ob Sie auf- oder abrunden möchten. Wählen Sie dementsprechend im Feld Rundung den Eintrag aufrunden oder abrunden. Das Feld auf volle ... EUR wird jetzt zur Eingabe aktiviert.
Legen Sie fest, auf welchen Euro-Betrag gerundet werden soll. Wenn Sie die Monatsbeträge auf den vollen Euro-Betrag auf- oder abrunden möchten, wählen Sie z.B. den Eintrag 1. Mit dem Eintrag 5 wird der Betrag auf volle 5 Euro auf- oder abgerundet.
Rundungsbeispiele
Entnehmen Sie der folgenden Tabelle die Auswirkungen der Rundung anhand eines konkreten Betrags.
Rundungsart |
Betrag |
auf volle |
Rundungsergebnis |
Aufrunden |
351,18 |
1 |
352,00 EUR |
5 |
355,00 EUR |
||
Abrunden |
351,18 |
1 |
351,00 EUR |
5 |
350,00 EUR |
Gerundete Beträge anzeigen
In den folgenden Beispielen wurde der errechnete Monatsbetrag für Hausgeld und Instandhaltungsrücklage auf volle 5 Euro gerundet.
Anzeige im Einzelwirtschaftsplan 'Druck in Block Gesamt'
Wurde eine Rundung festgelegt, enthält der Block im Einzelwirtschaftsplan mit dem monatlichen Vorauszahlungsbetrag zusätzlich zum Berechnungsergebnis auch den gerundeten Betrag. Unterhalb des gerundeten Berechnungsergebnisses wird die Art der Rundung ausgewiesen, hier aufgerundet auf volle 5 EUR.
Anzeige im Einzelwirtschaftsplan 'Druck als separate Tabelle'
Wurde eine Rundung festgelegt, ergeben sich die folgenden Kostenanteile in den einzelnen Blöcken die folgenden Kostenanteile:
Im Bereich Hausgeld wird zusätzlich zum Berechnungsergebnis auch der Betrag angezeigt, der aufgrund der Rundung des monatlichen Vorauszahlungsbetrags an Hausgeld zu zahlen ist. Der Betrag resultiert aus der Differenz des gerundeten Vorauszahlungsbetrags für Hausgeld und Instandhaltungsrücklage abzüglich des berechneten Anteils für die Instandhaltungsrücklage.
Die Vorauszahlungsbeträge für die Rücklage sind immer berechnete Werte. Sie werden grundsätzlich nicht gerundet.
Der dritte Block weist den vom Eigentümer monatlich zu zahlenden und von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Vorauszahlungsbetrag für Hausgeld und Instandhaltungsrücklage aus. Zusätzlich zum Berechnungsergebnis wird auch der gerundete Monatsbetrag angezeigt. Die Art der Rundung wird hierbei mit angegeben, im Beispiel aufgerundet auf volle 5 EUR.
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