Beschlusswerte als neue Vorauszahlungen übernehmen

Beschlusswerte als neue Vorauszahlungen übernehmen

Wurde die Planzahlen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, können die Vorauszahlungsbeträge der Einzelwirtschaftspläne für Hausgeld und Rücklage in die Wohnungskosten übernommen werden.

Wurden Planwerte für mehrere Rücklagekonten erfasst, müssen Sie den einzelnen Umlagekonten bei der Übernahme das jeweilige Rücklagenkonto zuordnen.

 

Es wird empfohlen, vor der Übernahme der neuen Vorauszahlungsbeträge eine Datensicherung vorzunehmen.