Übersicht - Wirtschaftsplan

Übersicht - Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss jährlich vom Verwalter erstellt werden, und zwar vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres. Das Wirtschaftsjahr ist in der Regel das Kalenderjahr, es kann jedoch auch abweichend festgelegt werden (z.B. von Juli bis Juni).

Der Wirtschaftsplan berücksichtigt dabei die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr, basierend auf den tatsächlichen Kosten des Vorjahres sowie möglichen zukünftigen Ausgaben (z.B. Instandhaltungen).

Beschluss durch die Eigentümerversammlung: Der Entwurf des Wirtschaftsplans muss den Eigentümern in der Eigentümerversammlung vorgelegt werden, die dann darüber beschließen. Der Plan ist verbindlich, sobald die Mehrheit der Eigentümer dem Entwurf zustimmt.

Der genehmigte Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die monatlichen Vorauszahlungen (Hausgeld) der Eigentümer im neuen Jahr.