Übernahme von gerundeten Planwerten

Übernahme von gerundeten Planwerten

Bei gerundeten Vorauszahlungsbeträgen werden der auf Basis des gerundeten Gesamtbetrags ermittelte Hausgeldanteil und der berechnete Anteil für die Instandhaltungsrücklage in die Wohnungen übernommen.

Die Übernahme erfolgt mit entsprechendem Gültigkeitsdatum für das ausgewählte Gebäude.