In einer Buchungsvorschrift lassen sich auch Splittbuchungen abbilden. Dies gilt für Buchungen auf Eigentümer-, Mieter- und Umlagekonten.
Damit ist es möglich, einen Kontoumsatz in Teilbeträgen auf mehrere Konten zu buchen. Es kann z.B. sein, dass ein Mieter die Miete für eine Wohnung und eine Garage in einem Betrag überweist, obwohl dafür getrennte Mieterkonten eingerichtet sind. Oder die Kosten, die von einem Versorgungsunternehmen abgebucht werden, betreffen mehrere Umlagekonten. In einem solchen Fall muss eine Bewegung in mehrere Teilbeträge aufgeteilt (gesplittet) werden.
Im folgenden Beispiel wird ein Kontoumsatz der Stadtwerke über 300 EUR abgerufen.
Splittbuchung festlegen
Öffnen Sie den Arbeitsbereich Zahlungsverkehr und wechseln Sie in das Register Bankauszüge.
Öffnen Sie zum abgerufenen Bankauszug das Fenster Kontoauszug-Details.
Fügen Sie zur Abschlagsbuchung eine Buchungsvorschrift hinzu.
Wir haben im Beispiel die Kontoart Umlagekonto gewählt.
Setzen Sie ein Häkchen in das Kontrollkästchen Betrag splitten.
Der untere Bereich bietet jetzt die Möglichkeit, über das Plus-Symbol mehrere Umlagekonten auszuwählen und in der Buchungsregel zusammenzufassen.
Der Buchungsbetrag muss hierbei vollständig auf die Umlagekonten aufgeteilt werden. Andernfalls kann die Buchungsvorschrift nicht gespeichert werden. Die Option für das Betragsfeld wird automatisch auf exakte Übereinstimmung gesetzt. Sie kann bei aktivierter Splittbuchung nicht geändert werden.
Aufteilung definieren
Wählen Sie das erste Umlagekonto aus und geben Sie den Betrag an, der auf dieses Konto gebucht werden soll.
Teilbeträge für Abbuchungen sind mit einem negativen Vorzeichen einzugeben.
Unterhalb der Liste werden die Teilbeträge summiert und der noch zu verteilende Restbetrag wird angezeigt.
Legen Sie über das Plus-Symbol weitere Zeile an. Wählen Sie jeweils das Unterkonto aus und geben Sie den Teilbetrag ein.
Am Ende muss der Betrag des Kontoumsatzes vollständig auf die Konten aufgeteilt sein und einen Restbetrag von 0 ergeben.
Speichern Sie die Buchungsvorschrift.