Wenn es sich bei Ihrem Gebäude um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, müssen Sie für jede Wohnungen den entsprechenden Eigentümer anlegen.
Das Erfassen von Eigentümern ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht ausschließlich Ihren eigenen Wohnraum verwalten, sondern die Verwaltung zumindest teilweise auch für andere Eigentümer übernommen haben.
Und erfassen Sie einen neuen Eigentümer
Wir erfassen im folgenden Beispiel für die neu angelegte Wohnung den Eigentümer.
Klicken Sie im Menüband auf den Befehl Neuer Eigentümer. Sie wechseln automatisch in das Register Eigentümer. Darüber legt sich das Fenster Eigentümerwechsel mit allen in der Kontaktverwaltung erfassten Kontakten.
Geben Sie zunächst das Datum des Vertragsbeginns an. Das ist beim ersten Eigentümer das Datum, seit dem er die Wohnung besitzt.
Hinterlegen Sie die in der Wohnung lebende Anzahl an Personen.
Wählen Sie den Eigentümer aus der Kontaktliste aus und bestätigen Sie die Auswahl mit OK. Der Eigentümer wird in die Eingabemaske übernommen. Dort stehen nun weitere Felder zur Verfügung, über die Sie die Eigentümerdaten ergänzen können.
Im Bereich Zahlungsverkehr legen Sie fest, wie der Eigentümer das Hausgeld für seinen Anteil am gesamten Anwesen zahlen soll. Wählen Sie die Bankverbindung des Eigentümers, die Zahlungsart und die Zahlungsweise aus.
Geben Sie im Feld Zahlungstag an, bis zu welchem Tag des Monats die Forderungsbuchung erfolgt sein muss. Ebenso ist der erste Monat der Zahlung festzulegen.
Durch die Auswahl des Kontakts im Register Eigentümer erhält der Kontakt in der Kontaktverwaltung den Status Eigentümer.
Das Kontrollkästchen Mieteranteil in Eigentümerabrechnung berücksichtigen sollten Sie nur deaktivieren, wenn die umlagefähigen Kosten dem Eigentümer belastet werden sollen und nicht dem Mieter. Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie als Verwalter alle Kosten mit dem Eigentümer abrechnen und der Eigentümer selbst die Neben- und Heizkostenvorauszahlungen mit dem Mieter abrechnet.
Im unteren Bereich der Eingabemaske haben Sie auch die Möglichkeit, Eigentümergemeinschaften zu definieren, wenn die Wohnung mehr als nur einer Person gehört.
Bei der Zahlungsart Lastschrift ist ein SEPA-Lastschriftmandat anzulegen. Mandate sind die rechtliche Legitimation für den Lastschrifteinzug. Sie beschreiben unter der Mandatsreferenz-Nummer die eindeutige Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger (Gläubiger-ID) und dem Zahlungspflichtigen.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss ausgedruckt und vom Zahlungspflichtigen unterschrieben werden. Im Anschluss wird das Mandat im Programm aktiv gesetzt.
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