Alternativ zur Heizkostenabrechnung über einen externen Wärmemessdienstleister haben Sie in Aareon Hausverwaltung 2025 auch die Möglichkeit, die Heizkostenabrechnung selbst durchzuführen. Alle Angaben zur Heizanlage und zur Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten bei verbundenen Anlagen hinterlegen Sie in den Gebäudestammdaten. Sie müssen dann nur noch die entsprechenden Verbrauchsdaten über die Zählerverwaltung erfassen und die Heizkosten auf den entsprechenden Umlagekonten buchen.
Uns so erstellen Sie die Heizkostenabrechnung selbst
Öffnen Sie die Gebäudestammdaten und wechseln Sie in das Register Heizanlage. Wählen Sie hier die Option Heizkostenabrechnung selber durchführen.
Wählen Sie im Register Allgemein die Option Heizanlage mit zentraler Wasseraufbereitung.
Geben Sie im Register Brennstoffe an, mit welchem Brennstoff Ihre Heizanlage betrieben wird. Den genauen Heizwert entnehmen Sie der letzten Rechnung Ihres Energieversorgers.
Erfassen Sie bei Vorratsbrennstoffen im unteren Teil des Fensters den abzurechnenden Anfangs- und Endbestand. Im Regelfall wird der Anfangsbestand automatisch bei einem Jahresabschluss berechnet und ausgewiesen. Der Endbestand wird in der Liste der Bestände zum letzten Tag der Heizperiode eingegeben. Die Bewertung übernimmt Aareon Hausverwaltung 2025 für Sie.
Erfassen Sie im Register Warmwasser die mittlere Temperatur für Warmwasser und geben Sie an, nach welchen Kriterien die Aufteilung der Brennstoffkosten in Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt.
Speichern Sie die Gebäudestammdaten mit OK. Wurde der Anfangsbestand manuell erfasst, wird dieser für den Abrechnungszeitraum auf das Umlagekonto 4500 gebucht.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten für Heizung und Warmwasser auf den jeweiligen Unterkonten des Heizanlagenkontos erfasst haben.
Öffnen Sie den Stammdatenbereich Zähler und erfassen Sie dort die Verbrauchswerte. Anhand des Stichtags werden die Verbrauchsdaten ermittelt und im Abrechnungsjahr dem jeweiligen Eigentümer bzw. Mieter zugeordnet.
Erstellen Sie die Heizkostenabrechnung sowie die gem. §6a Abs. 3 HeizkostenV erforderliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformation über das Register AUSWERTUNGEN.
Öffnen Sie im Register AUSWERTUNGEN die Heizkostenaufstellung. Die Auswertung stellt die auf dem Umlagekonto 4500 gebuchten Kosten den tatsächlichen Verbrauchskosten gegenüber.
Sollte die Eichfrist eines Zählers abgelaufen oder nicht hinterlegt worden sein, erhalten Sie beim Erfassen der Verbrauchswerte einen entsprechenden Hinweis mit Bezug auf das BGH-Urteil vom 17.11.2010 (Urteil VIII ZR 112/10).
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