Sie haben bereits erfahren, dass Ihre Gebäude über die wichtigsten Umlageschlüssel wie bspw. die Aufteilung der Kosten nach Wohnfläche, nach Anzahl der Personen oder Miteigentumsanteil verfügt. Sie sind den entsprechenden Umlagekonten fest zugeordnet.
Natürlich können Sie auch individuelle Schlüssel anlegen, um zum Beispiel Kosten nur auf bestimmte Wohnungen umzulegen.
Und so legen Sie einen zusätzlichen Umlageschlüssel an
Im folgenden Beispiel sollen die Kosten für die Gartenpflege nur auf die Wohnungen im Erdgeschoss verteilt werden, weil nur diese Wohnungen einen Zugang zum Garten besitzen. Wir werden zu diesem Zweck einen Wohnungsschlüssel Gartennutzer anlegen, um über diesen Verteilungsschlüssel die Kosten differenziert auszuwerten und umzulegen. Die zum Schlüssel gehörenden Anteile werden direkt beim Anlegen der Wohneinheiten angegeben.
Anschließend muss der Verteilungsschlüssel Gartennutzer dem entsprechenden Umlagekonto 4070 Gartenpflege zugewiesen werden. Dies erfolgt in der Eingabemaske des Gebäudes im Register Umlagekonten.
Wechseln Sie in der Eingabemaske der Wohnung auf das Register spez.Schlüssel.
Klicken Sie auf das Plus-Symbol. Es öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie den Namen des neuen Umlageschlüssels eingeben können.
Geben Sie an, ob der Schlüssel nur im aktuellen Gebäude oder Gebäudeübergreifend gelten soll und kehren Sie mit Anlegen und schließen in die Erfassungsmaske der Wohnung zurück.
Besitzt die Wohnung einen Gartenanteil, ist dieser mit dem Anteil 1 einzugeben. Wohnungen ohne Gartenanteil erhalten den Anteil 0.
Bestätigen Sie die Erfassung der Wohnungsdaten mit OK. Das Bearbeitungsfenster der Wohnung wird geschlossen und Sie kehren in die Liste der Gebäude und Wohnungen zurück.
Öffnen Sie das Gebäude Wohnpark 'Schöner wohnen' und wechseln Sie in das Register Umlagekonten.
Wählen Sie das Umlagekonto (hier 4070 Gartenpflege) und ordnen Sie im Bereich Schlüssel 1 den neu angelegten Schlüssel (hier Gartennutzer) zu 100 % dem Umlagekonto zu.
Soll die Verteilung nicht zu gleichen Anteilen, sondern nach qm Wohnfläche verteilt werden, tragen Sie bei Wohnungen mit Gartenanteil statt der 1 die Wohnfläche ein.
Bei einem Leerstand der Wohnung wird der Eigentümer mit den Kosten aus der Gartenpflege belastet.
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